Fridays for Future - Forderungen

Am Montag, den 8. April 2019 veröffentlichte Fridays for Future ein Forderungspapier. Das reicht uns nicht, weshalb wir ihre Forderungen mit den unsrigen erweitern und sie an die politischen Entscheidungsträger*innen der Bundesrepublik Deutschland richten.

Die Forderungen wurden im Rahmen einer Pressekonferenz im Sauriersaal des Museums für Naturkunde in Berlin veröffentlicht.  Die Forderungen sind auch als PDF erhältlich und sind:

Das sind gute Forderungen, sie richten sich nach dem Pariser Abkommen, welches die BRD übernommen hat. Sie sind vernünftig vorgetragen, sie berücksichtigen die schwächer gestellten in der Gesellschaft, sie sind, vor Allem, machbar.

Unsere Forderungen

Die Forderungen gehen auch nicht darüber hinaus. Deshalb fordern wir:

Meinungsfreiheit im Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das  Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu  verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu  unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung  durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht  statt.
(2) Diese Rechte finden ihre  Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen  Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen  Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Das Grundgesetz schützt das Recht der Aktivist*innen ihre Meinung zu äußern, auch Freitags. Wir leben nicht in einer Gesellschaft, in der die Schulzeit von Bürgerpflichten und -rechten befreit.

Versammlungsfreiheit im Artikel 8 GG

(1) Jeder hat das  Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht  die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige  Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2)  Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die  Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf  Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das Grundgesetz schützt die Art, wie die Aktivist*innen sich versammeln, es ist völlig unerheblich, wann sie es tun. Wir leben in einer Gesellschaft, in der Schulboykott nicht das Dringlichste ist, was gegen das Sittengesetz verstößt.

Freie Entfaltung im Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das  Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht  die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige  Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2)  Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die  Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf  Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Wenn sich Jugendliche für eine noch bessere Welt einsetzen, dann haben wir als Gesellschaft alles richtig gemacht. Wer jetzt reingrätscht, sollte die Energie lieber für die Umsetzung der Forderungen verwenden. Denn dann gehen die wohl wieder brav in die Schule.

(Coverbild: Andreas Dress)